Länderleitfaden
Entgelttransparenz in der Slowakei
Was die EU-Entgelttransparenzrichtlinie für Arbeitgeber in der Slowakei bedeutet — auf Grundlage der nationalen Umsetzung: Status, Schwellenwerte, Auslöser der gemeinsamen Entgeltbewertung und zuständige Stelle.
Slovakia transposed the Directive via the Equal Pay Act (Act No. 76/2026 Coll.), in force 7 June 2026. The FIRST report is due 7 June 2027 and covers a part-year reference period of 1 August – 31 December 2026 for employers with at least 150 employees (§ 18(3)); the standing 15 April filing date applies from the second report onwards (§ 8(2)–(3)). Employers with 100–149 employees file first by 7 June 2031 for the year 2030 (§ 18(4)). Pay structures had to comply with § 3 by 31 July 2026 (§ 18(1)).
In der Slowakei ist die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die nachstehenden Pflichten gelten und folgen dem nationalen Gesetz, nicht der Richtlinie im Abstrakten.
In der Slowakei richten sich die Berichtspflichten nach der Größe des Arbeitgebers; die Tabelle unten führt jede Stufe so auf, wie das Gesetz sie festlegt. Ein durchschnittliches Gefälle von 5 % oder mehr in einer Gruppe von Arbeitnehmern, das nicht objektiv gerechtfertigt ist und nicht binnen sechs Monaten geschlossen wird, löst eine gemeinsame Entgeltbewertung mit den Arbeitnehmervertretern aus.
Arbeitgeber dürfen die Entgeltlücken-Kennzahlen veröffentlichen, das Gesetz verlangt es aber nicht. So oder so bleibt die eigentliche Arbeit gleich: gleichwertige Arbeit über eine geschlechtsneutrale Arbeitsbewertung feststellen, den gesetzlichen Entgeltbericht im nationalen Format erstellen und dort, wo die Lücke zu groß ist, eine gemeinsame Entgeltbewertung durchführen.
Pflichten im Überblick
| Berichtsschwelle | |||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| |||||||||||||||||||||
| Geltende Gesetze |
| ||||||||||||||||||||
| Gemeinsame Entgeltbewertung | 5% Lücke | ||||||||||||||||||||
| Öffentliche Veröffentlichung | Zulässig, nicht erforderlich | ||||||||||||||||||||
| Zuständige Behörde | Ministerstvo práce, sociálnych vecí a rodiny SR (reports), with Národný inšpektorát práce (inspection) | ||||||||||||||||||||
Häufige Fragen
Gilt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in der Slowakei?
In der Slowakei ist die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die nachstehenden Pflichten gelten und folgen dem nationalen Gesetz, nicht der Richtlinie im Abstrakten.
Welche Arbeitgeber müssen in der Slowakei berichten?
In der Slowakei richten sich die Berichtspflichten nach der Größe des Arbeitgebers; die Tabelle unten führt jede Stufe so auf, wie das Gesetz sie festlegt. 150 bis 249 Beschäftigte, ab 2026, alle drei Jahre.
Was löst in der Slowakei eine gemeinsame Entgeltbewertung aus?
Ein durchschnittliches Gefälle von 5 % oder mehr in einer Gruppe von Arbeitnehmern, das nicht objektiv gerechtfertigt ist und nicht binnen sechs Monaten geschlossen wird, löst eine gemeinsame Entgeltbewertung mit den Arbeitnehmervertretern aus.
Dieser Leitfaden fasst öffentlich verfügbare Informationen nur zur Orientierung zusammen. Er ist keine Rechtsberatung — prüfen Sie jeden Wert anhand des nationalen Umsetzungstextes (Slowakei), bevor Sie sich darauf verlassen.