Länderleitfaden

Entgelttransparenz in Österreich

Was die EU-Entgelttransparenzrichtlinie für Arbeitgeber in Österreich bedeutet — auf Grundlage der nationalen Umsetzung: Status, Schwellenwerte, Auslöser der gemeinsamen Entgeltbewertung und zuständige Stelle.

Von Paritir · Zuletzt aktualisiert 28. September 2026

Noch nicht umgesetzt

Austria has NOT transposed Directive (EU) 2023/970 and the 7 June 2026 deadline passed without a bill; the consolidated Gleichbehandlungsgesetz names directives only up to (EU) 2019/1158 and was last amended by BGBl. I Nr. 115/2023. The pre-existing Einkommensbericht duty under GlBG § 11a — in force since 1 March 2011 and reaching employers of more than 150 from the 2013 reporting year — is what binds today.

In Österreich ist die Richtlinie noch nicht umgesetzt; die Frist vom 7. Juni 2026 ist verstrichen. Bis zum nationalen Gesetz sind die Schwellen der Richtlinie der beste Anhaltspunkt; eine etwaige bestehende nationale Berichtspflicht gilt zwischenzeitlich weiter.

In Österreich richten sich die Berichtspflichten nach der Größe des Arbeitgebers; die Tabelle unten führt jede Stufe so auf, wie das Gesetz sie festlegt. Bis das nationale Recht einen eigenen Wert festlegt, gilt der 5-%-Auslöser der Richtlinie für die gemeinsame Entgeltbewertung.

Ob die Entgeltlücken-Kennzahlen veröffentlicht werden müssen, haben wir anhand des nationalen Textes noch nicht bestätigt. So oder so bleibt die eigentliche Arbeit gleich: gleichwertige Arbeit über eine geschlechtsneutrale Arbeitsbewertung feststellen, den gesetzlichen Entgeltbericht im nationalen Format erstellen und dort, wo die Lücke zu groß ist, eine gemeinsame Entgeltbewertung durchführen.

Pflichten im Überblick

Berichtsschwelle
BeschäftigteAbTurnusStatusQuelle
Mehr als 1.000 Beschäftigte 2010 Alle zwei Jahre Bestätigt Verabschiedet · gelesen am 5. September 2026
Mehr als 500 Beschäftigte 2011 Alle zwei Jahre Bestätigt Verabschiedet · gelesen am 5. September 2026
Mehr als 250 Beschäftigte 2012 Alle zwei Jahre Bestätigt Verabschiedet · gelesen am 5. September 2026
Mehr als 150 Beschäftigte 2013 Alle zwei Jahre Bestätigt Verabschiedet · gelesen am 5. September 2026
Geltende Gesetze
Gemeinsame EntgeltbewertungBis das nationale Recht einen eigenen Wert festlegt, gilt der 5-%-Auslöser der Richtlinie für die gemeinsame Entgeltbewertung.
Öffentliche VeröffentlichungNoch nicht bestätigt
Zuständige Behörde Gleichbehandlungskommission / Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAW)

Woher diese Daten stammen →

Häufige Fragen

Gilt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Österreich?

In Österreich ist die Richtlinie noch nicht umgesetzt; die Frist vom 7. Juni 2026 ist verstrichen. Bis zum nationalen Gesetz sind die Schwellen der Richtlinie der beste Anhaltspunkt; eine etwaige bestehende nationale Berichtspflicht gilt zwischenzeitlich weiter.

Welche Arbeitgeber müssen in Österreich berichten?

In Österreich richten sich die Berichtspflichten nach der Größe des Arbeitgebers; die Tabelle unten führt jede Stufe so auf, wie das Gesetz sie festlegt. Mehr als 1.000 Beschäftigte, ab 2010, alle zwei Jahre.

Was löst in Österreich eine gemeinsame Entgeltbewertung aus?

Bis das nationale Recht einen eigenen Wert festlegt, gilt der 5-%-Auslöser der Richtlinie für die gemeinsame Entgeltbewertung.

Dieser Leitfaden fasst öffentlich verfügbare Informationen nur zur Orientierung zusammen. Er ist keine Rechtsberatung — prüfen Sie jeden Wert anhand des nationalen Umsetzungstextes (Österreich), bevor Sie sich darauf verlassen.

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