Länderleitfaden

Entgelttransparenz in Ungarn

Was die EU-Entgelttransparenzrichtlinie für Arbeitgeber in Ungarn bedeutet — auf Grundlage der nationalen Umsetzung: Status, Schwellenwerte, Auslöser der gemeinsamen Entgeltbewertung und zuständige Stelle.

Von Paritir · Zuletzt aktualisiert 28. September 2026

Noch nicht umgesetzt

Hungary had not transposed Directive (EU) 2023/970 as at 29 July 2026, seven weeks after the deadline: the Ebktv. maintains its own transposition list at § 65, enumerating fourteen directives a) to n) and consolidated to that date, and 2023/970 is not among them; EUR-Lex records no notified Hungarian measure. Whether a transposition bill has been tabled could not be established, because the parliamentary register is behind an anti-bot challenge, so no claim is made either way. EU baseline applies.

In Ungarn ist die Richtlinie noch nicht umgesetzt; die Frist vom 7. Juni 2026 ist verstrichen. Bis zum nationalen Gesetz sind die Schwellen der Richtlinie der beste Anhaltspunkt; eine etwaige bestehende nationale Berichtspflicht gilt zwischenzeitlich weiter.

In Ungarn richten sich die Berichtspflichten nach der Größe des Arbeitgebers; die Tabelle unten führt jede Stufe so auf, wie das Gesetz sie festlegt. Bis das nationale Recht einen eigenen Wert festlegt, gilt der 5-%-Auslöser der Richtlinie für die gemeinsame Entgeltbewertung.

Ob die Entgeltlücken-Kennzahlen veröffentlicht werden müssen, haben wir anhand des nationalen Textes noch nicht bestätigt. So oder so bleibt die eigentliche Arbeit gleich: gleichwertige Arbeit über eine geschlechtsneutrale Arbeitsbewertung feststellen, den gesetzlichen Entgeltbericht im nationalen Format erstellen und dort, wo die Lücke zu groß ist, eine gemeinsame Entgeltbewertung durchführen.

Pflichten im Überblick

Berichtsschwelle
BeschäftigteAbTurnusStatusQuelle
150 oder mehr Beschäftigte 2027 Alle drei Jahre Voraussichtlich
250 oder mehr Beschäftigte 2027 Jährlich Voraussichtlich
100 oder mehr Beschäftigte 2031 Alle drei Jahre Voraussichtlich
Geltende Gesetze
Gemeinsame EntgeltbewertungBis das nationale Recht einen eigenen Wert festlegt, gilt der 5-%-Auslöser der Richtlinie für die gemeinsame Entgeltbewertung.
Öffentliche VeröffentlichungNoch nicht bestätigt
Zuständige Behörde Alapvető Jogok Biztosa (Commissioner for Fundamental Rights)

Woher diese Daten stammen →

Häufige Fragen

Gilt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Ungarn?

In Ungarn ist die Richtlinie noch nicht umgesetzt; die Frist vom 7. Juni 2026 ist verstrichen. Bis zum nationalen Gesetz sind die Schwellen der Richtlinie der beste Anhaltspunkt; eine etwaige bestehende nationale Berichtspflicht gilt zwischenzeitlich weiter.

Welche Arbeitgeber müssen in Ungarn berichten?

In Ungarn richten sich die Berichtspflichten nach der Größe des Arbeitgebers; die Tabelle unten führt jede Stufe so auf, wie das Gesetz sie festlegt. 150 oder mehr Beschäftigte, ab 2027, alle drei Jahre (voraussichtlich).

Was löst in Ungarn eine gemeinsame Entgeltbewertung aus?

Bis das nationale Recht einen eigenen Wert festlegt, gilt der 5-%-Auslöser der Richtlinie für die gemeinsame Entgeltbewertung.

Dieser Leitfaden fasst öffentlich verfügbare Informationen nur zur Orientierung zusammen. Er ist keine Rechtsberatung — prüfen Sie jeden Wert anhand des nationalen Umsetzungstextes (Ungarn), bevor Sie sich darauf verlassen.

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