Länderleitfaden

Entgelttransparenz in Austria

Was die EU-Entgelttransparenzrichtlinie für Arbeitgeber in Austria bedeutet — auf Grundlage der nationalen Umsetzung: Status, Schwellenwerte, Auslöser der gemeinsamen Entgeltbewertung und zuständige Stelle.

Von Paritir · Zuletzt aktualisiert 1. Juli 2026

Noch nicht umgesetzt

Austria has not published a directive transposition bill as of June 2026 (deadline missed). The existing Einkommensberichte regime under the Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) remains in force.

Austria hat die Richtlinie noch nicht umgesetzt; die Frist vom 7. Juni 2026 ist verstrichen. Bis zum nationalen Gesetz sind die Schwellen der Richtlinie der beste Anhaltspunkt; eine etwaige bestehende nationale Berichtspflicht gilt zwischenzeitlich weiter.

Arbeitgeber mit 150+ Beschäftigten fallen ab 2014 in den Anwendungsbereich. Eine durchschnittliche Entgeltlücke von 5 % oder mehr in einer Funktionskategorie löst eine gemeinsame Entgeltbewertung mit der Arbeitnehmervertretung aus.

Die Entgeltlücken-Kennzahlen müssen veröffentlicht und nicht nur bei der Behörde eingereicht werden. So oder so bleibt die eigentliche Arbeit gleich: gleichwertige Arbeit über eine geschlechtsneutrale Arbeitsbewertung feststellen, den gesetzlichen Entgeltbericht im nationalen Format erstellen und dort, wo die Lücke zu groß ist, eine gemeinsame Entgeltbewertung durchführen.

Pflichten im Überblick

Berichtsschwelle150+ Beschäftigte (ab 2014)
Gemeinsame Entgeltbewertung5% Lücke
BerichtshäufigkeitAlle zwei Jahre
Öffentliche VeröffentlichungErforderlich
Zuständige Behörde Gleichbehandlungskommission / Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAW)

Häufige Fragen

Gilt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Austria?

Austria hat die Richtlinie noch nicht umgesetzt; die Frist vom 7. Juni 2026 ist verstrichen. Bis zum nationalen Gesetz sind die Schwellen der Richtlinie der beste Anhaltspunkt; eine etwaige bestehende nationale Berichtspflicht gilt zwischenzeitlich weiter.

Welche Arbeitgeber müssen in Austria berichten?

Arbeitgeber mit 150+ Beschäftigten fallen ab 2014 in den Anwendungsbereich.

Was löst in Austria eine gemeinsame Entgeltbewertung aus?

Eine durchschnittliche Entgeltlücke von 5 % oder mehr in einer Funktionskategorie löst eine gemeinsame Entgeltbewertung mit der Arbeitnehmervertretung aus.

Dieser Leitfaden fasst öffentlich verfügbare Informationen nur zur Orientierung zusammen. Er ist keine Rechtsberatung — prüfen Sie jeden Wert anhand des Umsetzungstextes von Austria, bevor Sie sich darauf verlassen.

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