Richtlinie (EU) 2023/970 · Vorbereitung

Wie Sie sich vorbereiten

Eine praktische Reihenfolge: saubere Daten, ein objektives Verfahren für gleichwertige Arbeit, Gefälle schließen und die neuen Rechte aufsetzen.

Beginnen Sie mit sauberen, vollständigen Entgeltdaten

Führen Sie Belegschafts- und Entgeltdaten aus HR-, Lohn- und Tabellenquellen zu einem korrekten Gesamtbild zusammen, verfolgen Sie Änderungen über die Zeit und pseudonymisieren Sie personenbezogene Kennungen – damit alles Weitere auf einer DSGVO-sicheren, belastbaren Grundlage läuft.

Bauen Sie ein objektives Verfahren für gleichwertige Arbeit auf

Setzen Sie ein geschlechtsneutrales System zur Arbeitsbewertung auf, damit Sie gleichwertige Rollen gruppieren und den Vergleich anhand objektiver Faktoren verteidigen können – nicht nach Titel oder Marktwert. Dieser Schritt dauert am längsten, beginnen Sie ihn also früh.

Messen, erklären und schließen Sie Gefälle

Berechnen Sie das Gefälle, trennen Sie den durch legitime Faktoren erklärten Teil vom unerklärten Rest und beheben Sie jede Gruppe über der 5-%-Schwelle – mit dokumentierter Begründung, damit das Ergebnis belastbar und nicht nur veröffentlicht ist.

Setzen Sie die operativen Rechte auf

Bringen Sie Entgeltspannen in Ihren Einstellungsprozess, fragen Sie Bewerber nicht nach der Entgelthistorie und richten Sie einen Ablauf ein, um Auskunftsersuchen fristgerecht zu beantworten.

Frequently asked

Was ist der erste Schritt zur Konformität?

Ein sauberer, konsolidierter Blick auf Ihre Entgeltdaten und ein objektives Verfahren für gleichwertige Arbeit (Arbeitsbewertung) – alles Weitere baut darauf auf.

Wie früh sollten wir beginnen?

Deutlich vor Ihrer ersten nationalen Frist. Gleichwertige Arbeit festzustellen und Gefälle zu beheben dauert Monate, nicht Wochen.

Brauchen wir ein System zur Arbeitsbewertung?

Es ist die belastbare Grundlage zum Nachweis gleichwertiger Arbeit. Gehaltsbenchmarking spiegelt bestehende Entgeltmuster wider und ist kein Ersatz.

Praktische Hinweise auf Grundlage der Richtlinie (EU) 2023/970 über EUR-Lex sowie Vorbereitungsleitfäden. Keine Rechtsberatung – Schritte mit Ihrer nationalen Umsetzung abgleichen.

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