Richtlinie (EU) 2023/970 · Artikel 7
Das Auskunftsrecht der Arbeitnehmer
Beschäftigte können erfragen, was andere mit gleichwertiger Arbeit verdienen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht – und Sie haben eine Frist zur Antwort.
Was Arbeitnehmer verlangen können
Ein Arbeitnehmer kann – einzeln oder über seine Vertreter – Auskunft über sein eigenes Entgelt und über die durchschnittlichen Entgelthöhen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, für die Gruppen von Arbeitnehmern mit gleicher oder gleichwertiger Arbeit verlangen. Ziel ist, der einzelnen Person zu ermöglichen zu prüfen, ob sie gegenüber vergleichbaren Kollegen unterbezahlt sein könnte.
Die Pflicht des Arbeitgebers
Arbeitgeber müssen alle Beschäftigten jährlich über dieses Recht und seine Ausübung informieren und ein Ersuchen innerhalb einer angemessenen Frist beantworten – in jedem Fall innerhalb von zwei Monaten. Klauseln zur Entgeltverschwiegenheit, die Beschäftigte daran hindern, ihr eigenes Entgelt zu Zwecken der Entgeltgleichheit offenzulegen, sind unzulässig.
Warum ein Prozess besser ist als Einzelfälle
Jedes Ersuchen von Hand zu bearbeiten birgt das Risiko versäumter Fristen und uneinheitlicher Zahlen aus verstreuten Daten. Ein protokollierter, vorlagenbasierter Ablauf, der die Antwort aus Ihren eigenen geprüften Zahlen zieht, hält jede Antwort konform, einheitlich und fristgerecht.
Frequently asked
Welche Entgeltauskunft kann ein Beschäftigter verlangen?
Seine individuelle Entgelthöhe sowie die durchschnittlichen Entgelthöhen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, für Arbeitnehmer mit gleicher oder gleichwertiger Arbeit.
Wie lange hat ein Arbeitgeber Zeit zu antworten?
Innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall innerhalb von zwei Monaten nach dem Ersuchen.
Darf ein Arbeitgeber Beschäftigten das Sprechen über ihr Entgelt verbieten?
Nein. Klauseln, die Beschäftigte an der Offenlegung ihres Entgelts zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit hindern, sind nicht zulässig.
Auf Grundlage der Richtlinie (EU) 2023/970, Art. 7, über EUR-Lex sowie Fachbeiträgen. Einzelheiten mit Ihrer nationalen Umsetzung abgleichen.